Zum Inhalt springen

Leistung 02 von 06

Treppenhausreinigung in Osnabrück für Vermieter und Hausverwaltungen

Das Treppenhaus gehört zum ersten Eindruck, den Mieter, Kunden und Geschäftspartner von einem Gebäude bekommen. Als Eigentümer oder Verwaltung erhalten Sie mit einer regelmäßigen, fachgerechten Reinigung den Wert Ihrer Immobilie und fördern ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Für Ihre Mieter entfallen Wassereimer, Putzwoche und die Suche nach einer Urlaubsvertretung.

Kostenloses Angebot anfordern
Helles Treppenhaus mit Steinboden und Glasgeländer – KI-generiertes Symbolbild

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie.

  • Reinigung von Treppen, Podesten und Fluren
  • Handläufe, Geländer und Lichtschalter
  • Eingangsbereich und Briefkastenanlage
  • Kellergänge und Nebenräume nach Absprache
  • Glasflächen im Treppenhaus
  • Fester Turnus, wöchentlich bis monatlich

Das macht den Unterschied

Die Putzwoche kennen Ihre Mieter nur noch aus der Vergangenheit

Wir erstellen aus langjähriger Erfahrung den passenden Reinigungsplan für Ihr Haus und führen ihn zuverlässig aus. Sie empfangen Gäste und Interessenten mit einem sauberen, frischen Treppenhaus, auf jeder Etage.

Typische Objekte

Passend zu Ihrem Objekt.

  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnanlagen von Hausverwaltungen
  • Bürogebäude mit mehreren Mietern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

So einfach geht’s

Von der Anfrage zum sauberen Ergebnis.

  1. Ihre Anfrage

    Sie schildern uns kurz Objekt und Anlass, telefonisch oder über das Formular. Wir besprechen anschließend Ihren Bedarf.

  2. Besichtigung vor Ort

    Wir sehen uns das Objekt an, messen Flächen und klären Besonderheiten. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.

  3. Festangebot und Reinigungsplan

    Sie erhalten einen Festpreis und einen schriftlichen Reinigungsplan: welche Leistung, in welchem Turnus, durch wen.

  4. Start mit festem Team

    Ihre Reinigungskräfte lernen das Objekt kennen und bleiben. Qualität prüfen wir laufend nach unserem Messsystem.

Gut zu wissen

Fragen zur Treppenhausreinigung

Kann die Treppenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden?

In der Regel ja. Die Treppenhausreinigung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Sie erhalten eine nachvollziehbare Rechnung für die Betriebskostenabrechnung. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall liegt bei Ihnen oder Ihrer Verwaltung.

Wie kommen Sie ins Haus?

Über eine Schlüsselvereinbarung. Übergabe und Aufbewahrung werden schriftlich dokumentiert, die Schlüssel werden gesichert verwahrt und nur an die eingesetzten Mitarbeitenden ausgegeben.

Lassen Sie uns anfangen

Ihr Gebäude. Unser nächster Einsatz.

Erzählen Sie uns, was sauber werden soll. Den Rest besprechen wir persönlich bei der kostenlosen Besichtigung.

Kostenloses Angebot anfordern
AnrufenAngebot